Was ist eine Ordination?

Im Kirchenrecht heißt es wie folgt: Die Ordinierten sind durch die Ordination verpflichtet, das anvertraute Amt im Gehorsam gegen den dreieinigen Gott in Treue zu führen, das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis ihrer Kirche bezeugt ist, rein zu lehren, die Sakramente ihrer Einsetzung gemäß zu verwalten, ihren Dienst nach den Ordnungen der Kirche auszuüben, das Beichtgeheimnis und die seelsorgliche Schweigepflicht zu wahren und sich in ihrer Amts- und Lebenführung so zu verhalten, dass die glaubwürdige Ausübung des Amtes nicht beeinträchtigt wird. Das mit der Ordination anvertraute Amt der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung (Amt) ist auf Lebenszeit angelegt.

Etwas allgemeiner ausgedrückt ist die Ordination die Segnung und Sendung für den Dienst der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung.